Alarmierung

Bei unmittelbar drohender Gefahr und solange die zuständigen Organe des Bundes nicht handeln können, warnt die NAZ in eigener Kompetenz die Behörden, veranlasst die Alarmierung der Bevölkerung und sorgt für die Weitergabe von Verhaltensanweisungen über Radio. Dabei gibt es genau vordefinierte Alarmierungsabläufe.

Bei der Weitergabe von ausserordentlichen Meldungen werden zwei Stufen unterschieden:

  • die Warnung
  • die Alarmierung

Die Warnung wird ausgelöst, wenn sich ein Störfall ereignet hat, der zu einem Austritt von Radioaktivität führen kann. Die Warnung bezweckt die rechtzeitige Erstellung der Einsatzbereitschaft der betroffenen Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Dies umfasst auch die Erstellung der Alarmierungsbereitschaft, damit die Sirenen für einen allfälligen Allgemeinen Alarm rechtzeitig ausgelöst werden können.

Für die Alarmierung der Bevölkerung wird mittels Sirenen der Allgemeine Alarm ausgelöst. Mit dem Sirenenzeichen "Allgemeiner Alarm" wird die Bevölkerung angehalten, Radio zu hören und den Anordnungen der Behörden Folge zu leisten.

Die NAZ gibt ihre Verhaltensanweisungen und Informationen an die Bevölkerung direkt an die Nachrichtenredaktion von Radio SRF weiter. Gleichzeitig werden auch die Lokalradiostationen mit den nötigen Informationen zu Schutzmassnahmen, Verhaltensanweisungen und allgemeinen Hinweisen bedient.